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Schornsteinfeger, Pflichten, Kosten und freie Wahl

Was macht der Schornsteinfeger, wie oft muss er kommen und welche Arbeiten dürfen Sie frei vergeben?

5 Min. Lesezeit 13. April 2026 infire Redaktion

Definition

Schornsteinfeger, ein staatlich geprüfter Handwerker, der Schornsteine kehrt, Feuerstätten prüft, Emissionen misst und die Einhaltung der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) überwacht.

1. Aufgaben des Schornsteinfegers

Der Schornsteinfeger ist weit mehr als ein Kaminkehrmeister. Seine Aufgaben umfassen:

  • Kehrung: Regelmäßige Reinigung der Schornsteine und Verbindungsstücke, um Rußablagerungen und Glanzruß zu entfernen, das verhindert Schornsteinbrände.
  • Überprüfung: Kontrolle der Feuerstätten auf ordnungsgemäßen Zustand, Dichtheit und Brandsicherheit.
  • Emissionsmessung: Messung von Feinstaub und CO-Werten nach BImSchV, besonders bei Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen.
  • Feuerstättenschau: Alle 3,5 Jahre eine umfassende Begehung aller Feuerstätten und Schornsteine im Gebäude.
  • Beratung: Energetische Beratung, Tipps zum richtigen Heizen und Informationen über Austauschpflichten.

2. Kehrintervalle und Messungen

Wie oft der Schornsteinfeger kommen muss, richtet sich nach Brennstoff und Nutzungshäufigkeit. Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) legt die Mindestintervalle fest:

Feuerstätte Kehrungen/Jahr Überprüfung
Kaminofen (gelegentlich) 1× jährlich
Kaminofen (regelmäßig) 1× jährlich
Pelletkessel 2 bis 3× 1× jährlich
Ölheizung 1 bis 2× 1× jährlich

Emissionsmessungen sind bei Kaminöfen und Pelletkesseln nach der erstmaligen Inbetriebnahme und danach im Rhythmus der Feuerstättenschau (alle 3,5 Jahre) fällig. Bei Beanstandungen kann der Schornsteinfeger eine Nachmessung anordnen.

3. Feuerstättenschau und BImSchV-Prüfung

Die Feuerstättenschau findet alle 3,5 Jahre statt und ist eine der hoheitlichen Aufgaben, die ausschließlich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger durchführen darf. Dabei prüft er:

  • Zustand aller Feuerstätten und Abgasanlagen im Gebäude
  • Einhaltung der Brandschutzabstände zu brennbaren Bauteilen
  • Verbrennungsluftzufuhr (besonders bei raumluftabhängigen Öfen)
  • Einhaltung der BImSchV-Grenzwerte für Kaminöfen
  • Austauschpflichten für alte Öfen (Typenschild, Baujahr)

Ergebnis der Feuerstättenschau ist der Feuerstättenbescheid, ein rechtsverbindliches Dokument, das Art und Umfang der Schornsteinfegerarbeiten für die nächsten 3,5 Jahre festlegt.

💡 Tipp

Halten Sie den Feuerstättenbescheid gut auf, er enthält alle Fristen und Pflichten. Bei einem Eigentümerwechsel geht er auf den neuen Besitzer über.

4. Kosten im Überblick

Leistung Kosten (ca.)
Kehrung (pro Besuch) 30 bis 60 €
Feuerstättenschau 80 bis 150 €
Emissionsmessung (BImSchV) 50 bis 100 €
Abnahme neuer Feuerstätte 80 bis 120 €
Jahreskosten (typisch, 1 Kaminofen) 100 bis 200 €

Die Gebühren sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) geregelt und variieren leicht nach Bundesland. Die Kosten für hoheitliche Aufgaben (Feuerstättenschau, Bescheid) sind festgelegt, bei Kehrarbeiten können Sie Preise vergleichen.

5. Freie Wahl des Schornsteinfegers

Seit 2013 gilt in Deutschland die freie Schornsteinfegerwahl, allerdings mit Einschränkungen:

Arbeit Frei wählbar?
Kehrung / Reinigung Ja, jeden zugelassenen Schornsteinfeger
Emissionsmessung Ja, jeden zugelassenen Schornsteinfeger
Feuerstättenschau Nein, nur der Bezirksschornsteinfeger
Feuerstättenbescheid Nein, nur der Bezirksschornsteinfeger

Sie können also für Kehrung und Messung den günstigsten Anbieter wählen. Der Bezirksschornsteinfeger hat das Monopol nur noch auf die hoheitlichen Aufgaben. Tipp: Holen Sie mindestens zwei Angebote ein, die Preisunterschiede können 20 bis 30 % betragen.

💡 Tipp

Informieren Sie Ihren Bezirksschornsteinfeger, wenn Sie die Kehrung durch einen anderen Betrieb durchführen lassen. Er muss die Ausführung im Kehrbuch dokumentieren können, sonst droht eine Ersatzvornahme.

6. Häufige Fragen

Muss ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?

Ja, bei hoheitlichen Aufgaben (Feuerstättenschau) sind Sie gesetzlich verpflichtet, dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Zutritt zu gewähren. Bei verweigertem Zugang kann er einen Verwaltungszwang beantragen.

Was passiert, wenn mein Kaminofen die BImSchV-Grenzwerte nicht einhält?

Der Schornsteinfeger setzt eine Frist zur Nachrüstung (z. B. Feinstaubfilter) oder Stilllegung. Wird die Frist nicht eingehalten, kann die Behörde den Ofen per Verwaltungsakt stilllegen.

Wie finde ich meinen Bezirksschornsteinfeger?

Über das Schornsteinfegerregister des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) unter schornsteinfegerregister.de. Dort geben Sie Ihre Adresse ein und finden den zuständigen Bezirksschornsteinfeger.

Kann ich die Schornsteinfegerkosten von der Steuer absetzen?

Ja, als haushaltsnahe Handwerkerleistung (§ 35a EStG). Sie können 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 € pro Jahr) direkt von der Steuerschuld abziehen. Wichtig: Zahlung per Überweisung, nicht bar.

Brauche ich einen Schornsteinfeger, wenn ich nur mit Pellets heize?

Ja, auch Pelletkessel und Pelletöfen unterliegen der Kehr- und Überprüfungspflicht. Die Intervalle sind ähnlich wie bei Scheitholzöfen (2 bis 3 Kehrungen pro Jahr).

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