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BAFA-Förderung, Zuschüsse für klimafreundliches Heizen

Bis zu 70 % Förderung für den Umstieg auf eine Pelletheizung, so nutzen Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) richtig.

6 Min. Lesezeit 13. April 2026 infire Redaktion

Definition

BAFA-Förderung, Staatliche Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme wie Pelletheizungen mit 30 bis 70 % der Investitionskosten bezuschussen.

Was ist die BAFA-Förderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die staatlichen Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Im Bereich Heizung ist die wichtigste Maßnahme die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Seit 2024 werden die Anträge für den Heizungstausch über die KfW abgewickelt (Programm KfW 458), während das BAFA weiterhin für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik zuständig ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dennoch häufig von der „BAFA-Förderung" gesprochen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Überblick

Die BEG bündelt seit 2021 mehrere ältere Förderprogramme in einem einheitlichen Rahmen. Für Heizungstausch-Projekte gelten folgende Eckdaten:

  • Förderfähige Systeme: Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Pelletheizungen, Hackschnitzel), Solarthermie, Brennstoffzellen, Wasserstoffheizungen und Anschluss an Wärmenetze.
  • Förderfähige Kosten: Maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit, zusätzlich 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Einheit.
  • Kumulierbar: Die BEG-Förderung kann mit bestimmten Landes- und Kommunalprogrammen kombiniert werden.

Fördersätze 2026: 30 bis 70 Prozent

Die Gesamtförderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen:

Baustein Fördersatz Bedingung
Grundförderung 30 % Für alle förderfähigen Heizungen
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % Austausch fossiler Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher)
Einkommensbonus 30 % Haushaltseinkommen bis 40.000 € brutto/Jahr
Effizienzbonus (Wärmepumpe) 5 % Nur für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
Maximale Förderung 70 % Deckelung (Effizienzbonus entfällt bei Biomasse)

💡 Tipp

Für eine Pelletheizung sind realistisch 30 bis 50 % Förderung möglich (Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus). Der Effizienzbonus gilt nur für Wärmepumpen, nicht für Biomassekessel.

KfW 458, Heizungsförderung beantragen

Seit 2024 läuft die Antragsstellung für den Heizungstausch über das KfW-Programm 458. Der Ablauf im Überblick:

  1. Energieberater einschalten (optional, aber empfohlen), erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
  2. Angebot einholen, vom Heizungsbauer ein verbindliches Angebot für die neue Anlage.
  3. Antrag online stellen, über das KfW-Kundenportal „Meine KfW".
  4. Zuwendungsbescheid abwarten, erst danach den Auftrag erteilen.
  5. Einbau durchführen und Rechnungen einreichen.
  6. Zuschuss erhalten, Auszahlung direkt auf Ihr Konto.

Alternativ kann seit Ende 2024 ein Ergänzungskredit (KfW 358/359) mit vergünstigtem Zinssatz beantragt werden, um die verbleibenden Kosten zu finanzieren.

Pelletheizung: Besonderheiten bei der Förderung

Biomasseheizungen wie Pelletkessel und Pelletöfen (wasserführend) sind grundsätzlich förderfähig, müssen aber einen Feinstaubfilter eingebaut haben oder die Emissionsgrenzwerte von 2,5 mg/m³ nachweislich einhalten. Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen:

  • Anlage muss auf der BAFA-Liste förderfähiger Biomasseheizungen gelistet sein.
  • Raumheizungseffizienz muss die EU-Anforderungen erfüllen.
  • Hydraulischer Abgleich nach Einbau ist Pflicht.
  • Pufferspeicher wird empfohlen und ist bei einigen Kesseln Pflicht.

Die Kombination mit einer Solarthermie-Anlage ist möglich und erhöht die förderfähigen Kosten.

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Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Wie hoch ist die Förderung für eine Pelletheizung 2026?

Die Grundförderung beträgt 30 %. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt, erhält zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 %. Bei niedrigem Einkommen kommen weitere 30 % dazu, maximal werden 70 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Wo stelle ich den Förderantrag für eine Pelletheizung?

Seit 2024 werden Heizungsförderanträge über das KfW-Portal „Meine KfW" gestellt (Programm KfW 458). Das BAFA ist für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig, nicht mehr direkt für den Heizungstausch.

Kann ich die Förderung mit einem Kredit kombinieren?

Ja. Über den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) können Sie die verbleibenden Kosten zinsgünstig finanzieren. Voraussetzung ist ein bewilligter Zuwendungsbescheid für die Heizungsförderung.

Brauche ich einen Energieberater für die Förderung?

Für den reinen Heizungstausch ist ein Energieberater empfohlen, aber nicht verpflichtend. Wenn Sie zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, erhalten Sie bei weiteren Maßnahmen an der Gebäudehülle einen Bonus von 5 %.

Werden auch Pelletöfen gefördert?

Ja, sofern es sich um wasserführende Pelletöfen handelt, die in das Zentralheizungssystem eingebunden sind. Reine Einzelraumfeuerungsanlagen ohne Wasseranschluss sind nicht förderfähig.

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