BImSchV, Emissionsgrenzwerte für Kaminöfen und Pelletöfen
Was die Bundes-Immissionsschutzverordnung regelt, welche Grenzwerte gelten und was Ofenbesitzer jetzt wissen müssen.
Definition
BImSchV, Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (genauer: 1. BImSchV) ist ein deutsches Gesetz, das Emissionsgrenzwerte für kleine und mittlere Feuerungsanlagen wie Kaminöfen, Pelletöfen und Heizkessel festlegt. Ziel ist der Schutz von Gesundheit und Umwelt vor Feinstaub und Kohlenmonoxid.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die BImSchV?
Die Abkürzung BImSchV steht für Bundes-Immissionsschutzverordnung. In der Praxis ist damit fast immer die 1. BImSchV gemeint, die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Sie regelt, wie viel Feinstaub und Kohlenmonoxid dein Kaminofen, Pelletofen oder Heizkessel ausstoßen darf.
Hintergrund: Holzfeuerungen sind in Deutschland nach dem Straßenverkehr die zweitgrößte Quelle für Feinstaub. Die BImSchV sorgt dafür, dass nur saubere, moderne Öfen betrieben werden dürfen. Für dich als Ofenbesitzer bedeutet das: Dein Ofen muss bestimmte Grenzwerte einhalten, sonst droht im schlimmsten Fall eine Stilllegung.
Die BImSchV betrifft nicht nur Kaminöfen. Auch Pelletöfen, Kachelöfen, Herde und Heizkessel bis 1 MW Nennwärmeleistung fallen darunter. Selbst wer mit Brennholz heizt, muss die Grenzwerte kennen.
Die Stufen der BImSchV
Die Verschärfung der Grenzwerte erfolgte in zwei Stufen. Beide sind längst in Kraft, und damit verbindlich für alle Neuanlagen.
Stufe 1, seit 22. März 2010
Mit der Novellierung der 1. BImSchV im Jahr 2010 wurden erstmals verbindliche Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerungsanlagen eingeführt. Neue Öfen mussten ab diesem Datum deutlich sauberer verbrennen als die Altbestände. Gleichzeitig wurden die Übergangsfristen für bestehende Anlagen festgelegt.
Stufe 2, seit 1. Januar 2015
Stufe 2 verschärfte die Grenzwerte nochmals erheblich. Seitdem dürfen Neuanlagen nur noch einen Bruchteil der Emissionen ausstoßen, die vor 2010 toleriert wurden. Moderne Pelletöfen erfüllen die Stufe-2-Werte in der Regel problemlos, ein klarer Vorteil gegenüber älteren Holzöfen.
Beim Kauf eines neuen Ofens achte auf die Herstellerbescheinigung nach 1. BImSchV Stufe 2. Diese Bescheinigung brauchst du auch für die Abnahme durch den Schornsteinfeger.
Grenzwerte der Stufe 2
Die Grenzwerte unterscheiden sich je nach Anlagentyp. Hier die wichtigsten Werte für Raumheizer (Kaminöfen, Pelletöfen) und Heizkessel:
| Anlagentyp | Staub (max.) | CO (max.) |
|---|---|---|
| Raumheizer (Kaminofen, Pelletofen) | 0,04 g/m³ | 1,25 g/m³ |
| Pelletöfen (ohne Wassertasche) | 0,03 g/m³ | 0,25 g/m³ |
| Pelletkessel | 0,02 g/m³ | 0,40 g/m³ |
| Scheitholzkessel | 0,02 g/m³ | 1,00 g/m³ |
Pelletöfen schneiden bei den Grenzwerten besonders gut ab. Durch die genormte Brennstoffform (Holzpellets mit definierter Restfeuchte) verbrennen sie deutlich sauberer als Scheitholzöfen.
Nachrüstpflicht für Altanlagen
Die BImSchV hat klare Stichtage festgelegt, bis wann alte Öfen nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden müssen. Die Fristen richten sich nach dem Baujahr des Ofens bzw. dem Datum auf dem Typenschild:
| Baujahr / Typprüfung | Frist | Status |
|---|---|---|
| Vor dem 1. Januar 1995 | 31. Dezember 2020 | Abgelaufen |
| 1. Januar 1995 bis 21. März 2010 | 31. Dezember 2024 | Abgelaufen |
| Ab 22. März 2010 | Keine Frist | Stufe 2 erfüllt |
Prüfe das Typenschild deines Ofens. Dort findest du das Datum der Typprüfung, danach richtet sich deine Frist. Ist kein Schild vorhanden, gilt der Ofen als besonders alt und die Frist ist bereits abgelaufen. Sprich in dem Fall deinen Schornsteinfeger an.
Was bedeutet das für Ofenbesitzer?
Wenn du einen älteren Kaminofen betreibst, hast du drei Möglichkeiten:
- Nachrüsten: Ein zugelassener Feinstaubfilter kann die Emissionen unter die Grenzwerte drücken. Die Kosten liegen bei ca. 1.000 bis 2.500 Euro.
- Austauschen: Ein neuer Ofen, der Stufe 2 erfüllt, ist oft wirtschaftlicher als eine Nachrüstung, und heizt effizienter.
- Stilllegen: Wer den Ofen nicht mehr nutzen möchte, kann ihn vom Schornsteinfeger abmelden lassen.
Wer einen modernen Pelletofen betreibt, ist auf der sicheren Seite. Die automatische Brennstoffzufuhr und die genormten Holzpellets sorgen für eine saubere Verbrennung, die alle BImSchV-Grenzwerte einhält. Dazu kommt: Wer mit Pellets heizt, heizt CO2-neutral, ein doppelter Gewinn für die Umwelt.
Du willst von Anfang an auf der sicheren Seite sein? Dann achte beim Brennstoff auf zertifizierte Qualität. Hochwertige Pellets verbrennen sauberer und erzeugen weniger Asche, gut für deinen Ofen und die Messwerte.
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Nicht jeder Ofen fällt unter die Nachrüstpflicht. Das Gesetz kennt einige Ausnahmen:
- Historische Öfen: Kachelöfen und Grundöfen, die als handwerkliches Kulturgut gelten und vor 1950 errichtet wurden, können unter Denkmalschutz-Ausnahmen fallen.
- Offene Kamine: Wer seinen offenen Kamin nur gelegentlich nutzt (nicht als Hauptheizung), ist von der Nachrüstpflicht befreit, allerdings gelten weiterhin Anforderungen an den Brennstoff.
- Küchenherde und Backöfen: Herde mit einer Nennwärmeleistung unter 15 kW, die auch zum Kochen genutzt werden, genießen einen Sonderstatus.
- Einzelraumfeuerung als einzige Heizquelle: Ist der Kaminofen die einzige Wärmequelle im Haus, gelten verlängerte Übergangsfristen.
Auch bei Ausnahmen gilt: Verwende immer nur geeignete, trockene Brennstoffe. Feuchtes Holz oder ungeeignetes Material erhöht die Emissionen drastisch, und kann zu Bußgeldern führen.
Schornsteinfeger-Messung
Die Einhaltung der BImSchV wird vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kontrolliert. Bei der sogenannten Feuerstättenschau (alle 3,5 Jahre) und bei der Emissionsmessung prüft er, ob dein Ofen die Grenzwerte einhält.
So läuft die Messung ab:
- Der Schornsteinfeger kommt während des Normalbetriebs.
- Er misst Staub- und CO-Gehalt im Abgas.
- Die Messergebnisse werden dokumentiert und an die zuständige Behörde übermittelt.
- Bei Überschreitung der Grenzwerte erhältst du eine Frist zur Nachbesserung.
Bereite dich auf die Messung vor: Verwende hochwertigen Brennstoff, lass den Ofen richtig durchheizen und sorge für ausreichend Verbrennungsluft. So erreichst du die besten Messwerte. Tipps findest du in unserem Ratgeber Kaminofen richtig heizen.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt die BImSchV für Kaminöfen?
Die 1. BImSchV regelt die zulässigen Emissionen von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen in Deutschland. Für Kaminöfen bedeutet das konkret: Grenzwerte für Feinstaub (max. 0,04 g/m³) und Kohlenmonoxid (max. 1,25 g/m³). Alle Neuanlagen seit 2015 müssen die verschärften Werte der Stufe 2 einhalten.
Muss ich meinen alten Kaminofen austauschen?
Das hängt vom Baujahr ab. Öfen mit Typprüfung vor 1995 mussten bis Ende 2020 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Öfen mit Typprüfung zwischen 1995 und März 2010 hatten Frist bis Ende 2024. Beide Fristen sind abgelaufen, wenn dein Ofen in diese Kategorie fällt und nicht nachgerüstet wurde, solltest du dringend handeln. Dein Schornsteinfeger berät dich dazu.
Welche Grenzwerte gelten für Pelletöfen nach BImSchV Stufe 2?
Pelletöfen ohne Wassertasche dürfen maximal 0,03 g/m³ Staub und 0,25 g/m³ CO ausstoßen. Pelletkessel sogar nur 0,02 g/m³ Staub. Im Vergleich zu Scheitholzöfen sind die Werte bei Pelletöfen deutlich leichter einzuhalten, dank der gleichmäßigen, automatischen Verbrennung und der normierten Brennstoffqualität von Holzpellets.
Wer kontrolliert die Einhaltung der BImSchV?
Zuständig ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Er führt regelmäßig die Feuerstättenschau durch und misst die Emissionen. Bei Überschreitungen setzt er eine Frist zur Nachbesserung. Wird auch dann nicht gehandelt, kann die zuständige Behörde die Stilllegung des Ofens anordnen. Lies dazu auch unseren Ratgeber Pelletofen richtig einstellen.
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RestfeuchteWassergehalt im Brennstoff, entscheidend für saubere Verbrennung.
CO2-neutral heizenGeschlossener Kohlenstoffkreislauf bei Holzbrennstoffen.
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